Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umweltstation Landshut

Trägerschaft: Stadt und Landkreis Landshut
Stand Januar 2018

Kontakt
Umweltstation Landshut
c/o Stadt Landshut
Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut

Telefonnummer: 0871 / 88-16 90 oder -16 86
Fax: 0871 / 88-20 16 86

Mail: umweltstation@landshut.de
https://umweltstation-landshut.de

1. Gegenstand und Geltung

  • 1.1. Die nachfolgenden Regelungen und Bestimmungen liegen allen Verträgen über die Durchführung von umwelt- und erlebnispädagogischen Programmen und allen weiteren Verträgen zugrunde, die die Umweltstation Landshut mit ihren Nutzern schließt.
  • 1.2 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Umweltstation Landshut erkennt der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Anmeldung und Evaluation

  • 2.1. Anmeldungen für Veranstaltungen der „Allgemeinen Umweltbildung“ erfolgen über den Anmeldebogen, der auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Umwelt­station Landshut angefordert werden kann. Mit Eingang des ausgefüllten Anmelde­bogens wird die Anmeldung gültig. Alle Angaben auf dem Anmeldebogen sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  • 2.2. Der vollständig ausgefüllte Anmeldebogen muss 3 Wochen vor dem gewünschten Termin bei der Umweltstation Landshut eingehen.
    Hinweis: Um den von Ihnen gewünschten Termin ermöglichen zu können, ist eine frühzeitige Buchung ratsam. In den Monaten April, Mai, Juni, Juli und September gehen besonders viele Anfragen ein.
  • 2.3. Die Anmeldefristen zu allen anderen Programmformaten werden auf der Homepage bekannt gegeben, sind der Presse zu entnehmen oder können bei der Umweltstation Landshut angefordert werden.
  • 2.4. Alle Veranstaltungen unterliegen zur Qualitätssicherung und -verbesserung einem Evaluationssystem. Die Nutzer der Veranstaltungen werden angehalten, die aus­ge­gebenen bzw. zugesandten Evaluationsunterlagen auszufüllen und der Umwelt­station Landshut zukommen zu lassen.

3. Gruppengröße, Aufsichtspflicht und geeignete Kleidung

  • 3.1. Die Umweltstation Landshut übernimmt während der gesamten Veranstaltung keine Aufsichtspflicht. Beispielsweise wird für Kinder, Jugendliche oder anderweitig auf­sichtsbedürftige Personen keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese bleibt bei den begleitenden Aufsichtspersonen (Leiter, Betreuer oder Rechtsvertreter). Diese sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Gruppenmitglieder alle Vertrags­bedingungen kennen und diese eingehalten werden.
  • 3.2. Die Größe einer Gesamtgruppe pro Buchung im Rahmen der „Allgemeinen Umweltbildung“ beträgt mindestens 10, maximal 35 Personen.
  • 3.3. Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Kindern behält sich die Umweltstation Landshut vor, die Gruppe in Kleingruppen aufzuteilen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung steht, um den Betreuungsschlüssel für alle Kleingruppen einhalten zu können.
  • 3.4. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr (siehe Ziffer 9).Hinweis: Einige Veranstaltungen der Umweltstation Landshut sind auch für Menschen mit Behinderung geeignet. Informationen hierzu erteilt die Umweltstation Landshut. Wenn Hilfe zur Teilhabe an einer Veranstaltung benötigt wird, ist dies frühzeitig mitzuteilen.
    Hinweis: Die meisten Veranstaltungen der „Allgemeinen Umweltbildung“ finden im Freien statt. Für strapazierfähige und wetterfeste Kleidung sowie geeignetes Schuh­werk ist Sorge zu tragen. Gegen Mücken und Zecken ist langärmelige und helle Kleidung am besten geeignet. Die Mitnahme eines Insektensprays wird empfohlen.
    Hinweis: Bei Bildungsangeboten mit integrierten Kochaktionen ist für strapazierfähige und hygienisch unbedenkliche Kleidung zu sorgen.
    Hinweis: Unverträglichkeiten und Allergien sind vor Veranstaltungsbeginn zu melden.

4. Weisungsbefugnis
Die Gruppen und Teilnehmer der Veranstaltungen haben den Weisungen der Mitarbeiter der Umweltstation Landshut Folge zu leisten.

5. Teilnehmerentgelte und Bezahlung

  • 5.1. Die Umweltstation Landshut erhebt für die Teilnahme an den Bildungs­ver­an­staltungen Entgelte. Die Höhe der Entgelte ist der Homepage oder den Informations­materialien zu entnehmen oder in der Umweltstation Landshut zu erfragen.
  • 5.2. Die Teilnehmerentgelte werden entweder direkt zum Beginn der Veranstaltung zahl­bar oder sind auf das Konto der Stadt Landshut zu überweisen (Sparkasse Landshut, IBAN: DE42 7435 0000 0000 0011 12 mit dem Vermerk „3551.1681“).
  • 5.3. Die Entgelte enthalten – soweit nicht anders vermerkt – die Durchführung der Ver­anstaltung, alle Materialien, Unterlagen (Rallyebögen), eventuelle Handouts und Teilnahmebescheinigungen.

6. Vertragsabschluss und Rücktritt durch den Nutzer

  • 6.1. Die Anmeldung wird mit Eingang des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldebogens bei der Umweltstation Landshut verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Nutzer eine Anmeldebestätigung zugeht.
  • 6.2. Die Anzahl der Veranstaltungen der Umweltstation Landshut ist begrenzt, sodass die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs des Anmeldebogens berück­sichtigt werden.
  • 6.3. Nachträgliche Änderungen der Vertragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Es genügt eine Bestätigung durch die Umweltstation Landshut per E-Mail. Hierzu ist eine E-Mail an umweltstation@landshut.de zu richten.
  • 6.4. Ein Rücktritt durch den Nutzer ist nur in schriftlicher Form möglich. Hierzu genügt eine E-Mail an umweltstation@landshut.de. Bei Absagen einer Veranstaltung der „Allgemeinen Umweltbildung“ durch den Nutzer und bei unentschuldigtem Fern­bleiben werden dem Nutzer 25 € in Rechnung gestellt.

7. Personenbeförderung, Verspätungen und Wartezeiten

  • 7.1. Die Anreise oder Abreise zum oder vom Veranstaltungsort wird nicht von der Umweltstation Landshut geleistet und verantwortet. Personenbeförderungen sind eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung durch den Nutzer durchzuführen.
  • 7.2. Anreisebedingte Verspätungen sind umgehend der Umweltstation Landshut mit­zu­teilen. Der Beginn einer Veranstaltung wird maximal 30 Minuten verschoben. Die versäumte Zeit muss nicht nachgeholt werden.

8. Rücktritt durch die Umweltstation Landshut, Absagen oder Verlegen von Veranstaltungen

  • 8.1. Die Umweltstation Landshut ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück­zutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn höhere Ge­walt, schlechtes Wetter oder Sicherheitsbedenken die Durchführung einer Ver­an­staltung unmöglich machen.
    Hinweis: Die Umweltstation Landshut ist bestrebt, die Veranstaltungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit aller Teilnehmer nicht gefährdet er­scheint. Im Falle einer eventuellen Gefährdung liegt die Entscheidung über die Durchführung beim jeweiligen Mitarbeiter der Umweltstation Landshut vor Ort.
  • 8.2. Die Umweltstation Landshut ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    • – die vorher vereinbarte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist,
    • – der von ihr beauftragte Mitarbeiter (Honorarkraft) erkrankt ist.

    Hinweis: Im Falle der Absage einer Veranstaltung gibt die Umweltstation Landshut dies, soweit möglich, bis zwei Tage vor deren Durchführung bekannt.

  • 8.3. Die Umweltstation Landshut ist nicht verpflichtet, eine ausgefallene Veranstaltung nachzuholen.
    Hinweis: Die Umweltstation Landshut bemüht sich, einen Nachhol-Termin zu finden, der für den Nutzer und den Mitarbeiter der Umweltstation (Honorarkraft) zeitlich mög­lich ist. In Abstimmung mit dem Nutzer ist es möglich, ein gleichwertiges Alternativ­programm zu entwickeln.Hinweis: Die Mitarbeiter der Umweltstation Landshut sind bestrebt, zum vereinbarten Zeitpunkt die Rückkunft von den Veranstaltungen pünktlich sicherzustellen. Die Rück­kunft kann jedoch witterungsbedingt oder aus anderen Gründen abweichend von den angegebenen Zeiten sein.

9. Beschränkung der Haftung der Umweltstation Landshut / Haftung / Versicherungen

  • 9.1. Die Umweltstation Landshut einschließlich gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs­gehilfen haftet nur beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die im Zusammen­­­hang mit der Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen. Für Schäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht sind, wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und für Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 9.2. Die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden im Rahmen der gesetz­lichen Bestimmungen.
  • 9.3. Für Krankheitskosten, die während der Maßnahme entstehen, kommt die Kranken­kasse des Teilnehmers auf.

10. Schlussbestimmungen

  • 10.1. Der Gerichtsstand ist Landshut.
  • 10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe­kommende wirksame Regelung zu treffen.
  • 10.3. Die Vertragssprache ist deutsch.

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Datenschutzerklärung, die auf dem Anmeldebogen der „Allgemeinen Umweltbildung“ zu finden ist. Die Nutzer der Umwelt­station Landshut werden ange­halten, dort ihre Einverständnis durch Unterschrift zu be­stätigen.